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Allgemeine Geschäftsbedingun

1. Allgemeines

Die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (idF AGB) sind integrierender Bestandteil jeder zwischen

Auftraggeber und dem Auftragnehmer (idF VONACH MARKETING SERVICES GmbH & Co.KG – in Folge Vonach Marketing Services genannt) getroffenen Vereinbarung. Mit Auftragserteilung nimmt der Auftraggeber die AGB zur Kenntnis und akzeptiert diese.

2. Auftragsbestätigung

Aufträge werden nur schriftliche entgegengenommen. Abänderungen von Aufträgen bedürfen der Schriftform. VONACH MARKETING SERVICES behält sich das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3. Plakat & Posterlight / Rolling Board / Werbeflächen

 

3.1. Durchführung der Plakatierung

VONACH MARKETING SERVICES gewährleistet ordnungsgemäße und termingerechte Durchführung der Plakatierung laut der Auftragsbestätigung.

3.2. Montage, Beklebung, Betriebsdauer

VONACH MARKETING SERVICES übernimmt keine Gewähr, dass die mit den Ankündigungen versehenen Objekte (Lifte, Strassen, etc.) während der vereinbarten Laufzeit ununterbrochen montiert/in Betrieb stehen, und dass die Ankündigungen ununterbrochen sichtbar sind. Für beschädigte oder nicht rechtzeitig ausgetauschte Ankündigungen leistet VONACH MARKETING SERVICES keinen Ersatz. Einschränkungen oder Störungen vorübergehender Natur, welcher Art und aus welchem Grund auch immer, berühren den Auftrag nicht und berechtigen den Auftraggeber nicht, einen Teil des Entgeltes zurückzuverlangen bzw. sonstige Ersatzleistungen zu fordern oder eine Schadloshaltung zu verlangen.

 

3.3. Haftung und Folgeschäden

Ersatzansprüche und Mängelrügen sind nur während der Dauer des Anschlages / Aushanges geltend zu machen. Höhere Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, außergewöhnliche Witterungseinflüsse (Sturm-, Kälte- und Regenperioden) etc. entbinden VONACH MARKETING SERVICES von jeder Haftung. Wird durch die genannten Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird VONACH MARKETING SERVICES von der Leistungsverpflichtung unter Aufrechterhaltung des Entgeltsanspruchs frei. Schadenersatzansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden. Die Geltendmachung von Folgeschäden – insbesondere Produktionskosten von Plakaten – gilt als ausgeschlossen, ausgenommen vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fehlleistungen VONACH MARKETING SERVICES. Die Haftung für einen bestimmten Werbeerfolg ist ausgeschlossen.

3.4. Umsetzungen von Plakaten / Werbeflächen

VONACH MARKETING SERVICES kann Umsetzungen der Plakate / Werbeflächen vornehmen. Bei diesen kann es zu Kontaktabweichungen kommen.

3.5. Ersatzplakate

Die zum Anschlag, zur eventuellen Instandhaltung und zum Umsetzen notwendigen Plakate sind VONACH MARKETING SERVICES vom Auftraggeber zeitgerecht zur Verfügung zu stellen. Bei allfälliger durch Mangel an Plakaten verursachter unvollkommener Plakatierung trägt VONACH MARKETING SERVICES keine Verantwortung.

3.6. Laufzeit und Aushangdauer

Eine Gewährleistung für die Durchführung der Plakatierung an einem bestimmten Tag kann nicht abgegeben werden. Jeder Plakatierungsauftrag wird zu der in der Auftragsbestätigung genannten Zeitspanne durchgeführt. Dieser wird jährlich und je nach Saison im Vorhinein von VONACH MARKETING SERVICES erstellt und ist integrierter Bestandteil der AGB. Die Klebung bzw. Montage der Plakate erfolgt ausschließlich durch Mitarbeiter von VONACH MARKETING SERVICES bzw. von VONACH MARKETING SERVICES Beauftragten.

 

Die Aushangdauer bei den Werbungen in den Skigebieten wird ausschließlich durch den Beginn und das Ende der Saison bei der jeweiligen Liftgesellschaft bestimmt. Wenn aufgrund von Schneemangel, höherer Gewalt, etc. die Winter- oder Sommersaison verkürzt wird, so verringert dies nicht die Aushangkosten.

3.7. Farbveränderungen

Für farbliche Veränderungen von Plakaten infolge Verwendung bestimmter Farben und Drucktechniken (z. B. Digitaldruck) oder infolge von Witterungseinflüssen wird keine Haftung übernommen.

3.8. Behördliche Vorschriften

Die Verantwortung für Form und Inhalt von Plakaten sowie für die Beachtung behördlicher Vorschriften trägt allein der Auftraggeber. VONACH MARKETING SERVICES ist hieraus vollkommen schad- und klaglos zu halten. VONACH MARKETING SERVICES ist insbesondere berechtigt, von einem bereits angenommenen Auftrag zurückzutreten, wenn bei Annahme des Auftrages Form und Inhalt der Plakate VONACH MARKETING SERVICES nicht bekannt waren und diese gegen die guten Sitten, behördliche Vorschriften, etc., verstoßen. In einem solchen Fall ist vom Auftraggeber dennoch das volle Ankündigungsentgelt zu bezahlen.

3.9. Beschlagnahme von Plakaten

Bei Beschlagnahme von Plakaten, hat der Auftraggeber das volle Plakatierungsentgelt zu bezahlen und die Kosten des Entfernens oder Überklebens der beschlagnahmten Plakate zu tragen.

3.10. Ablehnung durch Behörden und Einhaltung der Wettbewerbsvorschriften

Sollte das Anbringen oder das Verbleiben von Ankündigungen durch eine Behörde oder durch die Besitzer des Objektes, abgelehnt bzw. eingestellt werden oder das Verfügungsrecht von VONACH MARKETING SERVICES über das Ankündigungsobjekt aufhören, so erlischt jedes diesbezügliche Übereinkommen mit dem Auftraggeber. Der Auftraggeber hat keinerlei Recht auf Ersatzansprüche, doch wird ihm – außer bei Beschlagnahme von Plakaten – der vorausbezahlte Teil des Ankündigungsentgeltes rückvergütet. Für die Einhaltungen der Wettbewerbschriften vor allem auch gegenüber der Konkurrenz bzw. die besonderen Gegebenheiten in der jeweiligen Branche ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.

3.11. Ablehnung durch den österreichischen Werberat

VONACH MARKETING SERVICES behält sich vor, Werbemaßnahmen, die vom Österreichischen Werberat beanstandet wurden, nicht zu affichieren (einschließlich des sofortigen Stopps einer bereits laufenden Werbekampagne). Aus diesem Grund ist sowohl die Ablehnung eines Werbeauftrages als auch der Rücktritt von rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen möglich.

3.12. Druckdatenlieferung

Die Lieferung der vereinbarten Druckdaten hat entsprechend der Auftragsbestätigung frei Haus bei VONACH MARKETING SERVICES per E-Mail, Wetransfer oder per Post zu erfolgen. Bei verspäteter Lieferung der Druckdaten wird die volle Laufzeit berechnet. In diesem Falle kann eine termingerechte und vollständige Auftragserteilung nicht gewährleistet werden. Eine dadurch bedingte verspätete Umsetzung der Werbung hat keine Verlängerung der Aushangdauer zur Folge. Sonderklebekosten, die durch die verspätete Anlieferung anfallen, sind vom Auftraggeber zu tragen.

 

3.13. Außerordentliche Kosten

Kosten für außerordentliche Leistungen, z.B. Überklebung aufgrund Beanstandung durch Werberat,

Verpackungsmaterial, Zoll, Versandkosten, Aufkleben von Streifen, Plakatierung außerhalb des regulären Klebezykluses, Rücksendung nicht mehr gebrauchter Transparente, etc. hat der Auftraggeber zu tragen.

3.14. Weitergabe von Werbeflächen

Eine Untervermietung oder Weitergabe gebuchter Werbeflächen an Dritte ist nicht gestattet.

3.15. Verwendete Plakate und Ersatzplakate

Die verwendeten Plakate und die Ersatzplakate gehen, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, in das Eigentum von VONACH MARKETING SERVICES über und können entsorgt werden.

3.16. Verwendung von Bild- und Datenmaterial

VONACH MARKETING SERVICES erstellt zum Zwecke der Marktkommunikation und Werbung Fotos und Filme von ihren Werbeträgern. Der Kunde gestattet, dass die affichierten Sujets sowie sämtliches zur Verfügung gestelltes Datenmaterial (z.B. Sujets oder Spots) für diese Zwecke verwendet werden dürfen.

3.17. Tarife

Maßgeblich für die Berechnung sind die zur Zeit der Durchführung des Auftrages gültigen Tarife. Unterjährige Tarifänderungen sind vorbehalten. Alle Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer und Werbeabgabe, zahlbar im Vorhinein, netto Kassa ohne Skonto. Es werden nur an VONACH MARKETING SERVICES direkt geleistete Zahlungen anerkannt, ausser es werden schriftlich andere Vereinbarungen geschlossen.

3.18. Zahlungsbedingungen

VONACH MARKETING SERVICES behält sich vor, die gänzliche Vorausbezahlung des Auftragswertes zu verlangen. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden bankmäßige Verzugszinsen verrechnet. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen steht VONACH MARKETING SERVICES das Recht zu, den Auftrag nicht auszuführen bzw. die Ankündigung nach Setzung einer Nachfrist von drei Tagen ohne weitere Mahnfrist sofort zu entfernen bzw. die Plakate zu überkleben oder zu überhängen sowie ohne weitere Fristsetzung den Vertragsrücktritt aus wichtigem Grund zu erklären, wobei das Entgelt für die Leistung, soweit sie erbracht wurde, sofort fällig ist.

3.19. Stornobedingungen

Aufträge können nur bis spätestens 10 Wochen vor Aushangbeginn, der durch die Aufttagsbestätigung definiert ist, gebührenfrei storniert werden. Die Berechnung der Wochenfrist erfolgt tageweise d.h. fällt der Aushangbeginn an einen Freitag so endet die gebührenfreie Stornomöglichkeit am Donnerstag um 24:00. Bei Auftragsrücktritt zwischen der 10. und der 8. Woche vor Klebebeginn wird eine Stornogebühr von 20%, zwischen der 7. und der 5. Woche vor Aushangbeginn eine Stornogebühr von 35%, zwischen der 4. und der 3. Woche vor Klebe- oder Aushangbeginn wird eine Stornogebühr von 50%, bei Auftragsrücktritt ab der 2. Woche vor Aushangbeginn wird eine Stornogebühr von 100%, jeweils der Auftragssumme (Tarif + Produktion +

Montage abzgl. Rabatte und Mittlervergütung) ohne Werbeabgabe in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Teilstorni für den stornierten Auftragsteil. Diese Stornogebühr wird gutgeschrieben, wenn der Auftrag je nach Verfügbarkeit im gleichen Umfang und zu den gleichen Konditionen innerhalb von 4 Monaten (jedoch im Kalenderjahr der diesbezüglichen erstmaligen Auftragserteilung) durchgeführt wird. Die Stornierung hat schriftlich zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit gilt der Termin des Einlangens des Schreibens bei VONACH MARKETING SERVICES. Die Stornierung kann per Post, Fax oder E-Mail mitgeteilt werden. Falls der Auftrag erst innerhalb von 4 Wochen vor Aushangbeginn gebucht wird, so kann eine gebührenfreie Stornierung innerhalb von 48 h ab Buchung erfolgen. Ein Auftragsrücktritt nach dieser Frist zieht die Verrechnung einer Stornogebühr

von 40%, bei Auftragsrücktritten ab der 2. Woche vor Aushangbeginn wird eine Stornogebühr von 100% in Rechnung gestellt. Bereits entstandene Produktionskosten sind in allen Fällen vollständig zu bezahlen.

3.20. Vergebührung des Vertrages

Eine allfällige gesetzlich bedingte Vergebührung des Vertrages geht zu Lasten des Auftraggebers.

3.21. Dauerwerbung

Für Dauerwerbetafeln müssen mindestens 6 Wochen vor Aushang druckfertige Daten angeliefert werden. Bei verspäteter Lieferung der Daten wird die volle Laufzeit verrechnet. Ein dadurch bedingter verspäteter Aushang hat keine Verlängerung der Laufzeit zur Folge. Die Laufzeit von Dauerwerbung ist mindestens 4 Monate. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Die Kosten für Instandhaltung (z. B. Reinigung oder Erneuerung) und Wiederherstellung bei Beschädigung bzw. Diebstahl usw. der Objekte gehen zu Lasten des Auftraggebers. Montagearbeiten (Anbringung und Entfernung) an den Objekten von VONACH MARKETING SERVICES sind ausnahmslos durch Mitarbeiter oder Beauftragte von VONACH MARKETING SERVICES durchzuführen. Für alle übrigen Montagen, die nicht durch VONACH MARKETING SERVICES vorgenommen werden, haftet im Falle eventueller Beschädigungen der Auftraggeber. Nach Ablauf des Auftrages sind die Objekte wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3.22. Die übrigen Bestimmungen dieser AGB gelten sinngemäß

4. Sonderwerbeformen

Als Sonderwerbeformen gelten alle Werbeformen, welche nicht unter die Kategorien Plakat, Posterlight, Rolling Board fallen. Nicht abschließend aufgezählt sind dies Verkehrsmittelwerbung, Bigboard, Interaktives Citylight, Brückentransparente, Formatsprengungen auf Plakat, Posterlight und Citylight. Sollten keine spezifischen Vorgaben unter den unten genannten Punkten aufgeführt sein, so gelten die allgemeinen Vorgaben lt. Punkt 4. Sind hier keine gesonderten Angaben gemacht, so gelten sinngemäß jene Punkte aus 3.

4.1. Spezielle Regelungen zu Sonderwerbeformen

4.1.1. Das im Auftrag des Kunden für einen werblichen Auftritt auf den Medien der VONACH MARKETING SERVICES entwickelte Werbekonzept der VONACH MARKETING SERVICES sowie die z.B. computergrafische Umsetzung eines Werbekonzepts sind geschützte Werke, insbesondere nach dem Urheberrechtsgesetz. Der Kunde hat das Recht gegen Zahlung einer in jedem Einzelfall schriftlich zu vereinbarenden Nutzungsgebühr diese Werke auch für den werblichen Auftritt in einem anderen Medium zu nutzen, sofern dieses Medium nicht in unmittelbarer Konkurrenz zur VONACH MARKETING SERVICES steht.

4.1.2. Die Kosten für Instandhaltung (z.B. Reinigung oder Er- neuerung) und Wiederherstellung bei

Beschädigung (u.A. durch höhere Gewalt wie Wetter, Wind, etc.) bzw. Diebstahl usw. der Objekte gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4.1.3. Aus organisatorischen Gründen kann die Sujetmontage oder -demontage bis zu 3 Tage vor oder nach dem Aushangzeitraum ohne Mietpreisreduktion durchgeführt werden. Demontierte Sujets werden automatisch – sofern es keine abweichenden Vereinbarungen gibt – entsorgt. Die Behebung von Störfällen, wie z.B. Ausfall der Beleuchtung erfolgt binnen 72 Stunden/werktags ab Einlangen einer schriftlichen Mitteilung.

4.1.4. Die Beklebung und/oder Montage kann aus witterungstechnischen Gründen verschoben werden.

4.1.5. Für technische Ausfälle (z.B. Stromausfälle) deren Ursache nicht im unmittelbaren Wirkungsbereich von VONACH MARKETING SERVICES liegen, übernimmt VONACH MARKETING SERVICES keine Haftung und geht zu Lasten des Auftraggebers.

4.2. Digitale Medien – Strassen

Grundsätzlich gilt für alle digitalen Medien, dass die Leuchtdichte nach RVS automatisch geregelt wird. Bezüglich bewegter Informationsinhalte gelten folgende Regeln:

• keine ruckartigen oder schnellen Bewegungsabläufe;

• Periodendauer v. Drehbeweg. min. 10 s. (1 Slot=10 Sec)

• Aufbauzeit eines neuen Bildes, von Teilinfo. oder

• von Bildteilen mindestens 0,8 s

• Blinkfrequenzen von Bildteilen langsamer als 1/3 Hz

• kein Bildaufbau in Bewegungsrichtung zur Fahrbahn (ausgenommen Textaufbau)

• keine rotierende, spiralförm. oder ruckartige Bewegung

• Standzeit für ein Gesamtbild (Bildhintergrund) min. 3 s.

4.2.1. Filmsequenzen

Als Filmsequenzen gelten szenische Abläufe, die Handlungen darbieten und/oder die Kriterien für bewegte Bilder nicht erfüllen - Im Umfeld einer Straße verboten!

4.2.2. Digitale Citylights

Die Ausspielung des Werbemittels erfolgt über digitale Screens in einem Bildseitenverhältnis von 9:16 (Porträtformat) und 16:9 (Querformat). Werbematerial ist nach den Vorgaben von Vonach Marketing Services (z.B. Formate, inhaltliche Struktur, Übertragungsart und sonstige technische Voraussetzungen, etc.) vom Kunden zur Verfügung zu stellen, welche aufgrund insbesondere technischer Entwicklungen von VONACH MARKETING SERVICES angepasst werden können. Für den rechtzeitigen Eingang einwandfreien Werbematerials ist der Kunde verantwortlich. Die Werbevorlagen haben bis spätestens 14 Tage vor dem ersten Schalttermin in der vereinbarten Form bei VONACH MARKETING SERVICES einzugehen. Über erkennbar ungeeignete oder beschädigte Vorlagen wird VONACH MARKETING SERVICES den Kunden möglichst unverzüglich unterrichten. Für den vereinbarten Zeitraum sind die Werbezeiten für den Kunden fest reserviert.

Werden Werbeunterlagen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart angeliefert oder liegt bei

Abgabezeitpunkt ungeeignetes Werbematerial vor, wird VONACH MARKETING SERVICES von ihrer Leistungsverpflichtung frei. Der Kunde bleibt jedoch zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet. Der Starttag kann an jedem Tag erfolgen. Die Anlieferung des Datenmaterials sowie die vorgeschriebenen technischen Voraus- setzungen des Werbemittels entnehmen Sie der Preisliste bzw. dem der Auftragsbestätigung beigelegten Datenblatt. VONACH MARKETING SERVICES verwahrt das Werbematerial/Datenmaterial des Kunden bis längstens 1 Jahr nach Beendigung der Werbemaßnahme, außer das Gesetz sieht eine längere Aufbewahrungsfrist vor. Hat der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt nicht schriftlich die Rückgabe gefordert, ist VONACH MARKETING SERVICES zur Vernichtung der Unterlagen berechtigt. Ein Konkurrenzausschluss von Mitbewerbern kann nicht gewährt werden. Bei Leistungsstörungen durch höhere Gewalt, Stromausfall, Vandalismus oder anderen nicht in der Sphäre von VONACH MARKETING SERVICES liegen- den Umständen wird VONACH MARKETING SERVICES von ihrer Leistungsverpflichtung frei, soweit die Leistung unmöglich wird. Im anderweitigen Fall verlängert sich die Leistungszeit im angemessenen Umfang

soweit verfügbar (sollte aufgrund der Buchungslage keine Kapazität frei sein, wird ein gleichwertiger Ersatz angeboten). Der Kunde kann hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. VONACH MARKETING Services wird den Kunden nach Tunlichkeit unverzüglich auf die hier genannten Umstände hinweisen.

4.3. Stornobedingungen Sonderwerbeformen: auf Punkt 3.19. wird verwiesen

5. Die übrigen Bestimmungen dieser AGB gelten sinngemäß.

6. Datenschutz

Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche Bestimmungen im Zusammenhang mit den anwendbaren unionsrechtlichen und österreichischen Datenschutzvorschriften und -grundsätzen, insbesondere das Datenschutzgesetz 2000 bis 24.5.2018, danach die EU-Datenschutz-Grundverordnung und das Datenschutzgesetz 2018, welche in Hinblick auf die von ihnen erbrachten Leistungen relevant und einschlägig sind, einzuhalten. Nähere Informationen gemäß Art. 13 DSGVO finden Sie unter www.vonachmarketing.services/agb

7. Erfüllungsort

Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen beider Vertragsteile ist der Sitz von

 

VONACH MARKETING SERVICES.

Vonach Marketing Services GmbH & Co.KG

Mag. Gerhard Vonach

Wolfurterstr. 34

6923 Lauterach

Austria

UID-Nr. ATU 68884629

Stand: Jänner 2020

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